- Ahnenrecht
- Ahnenrecht n насле́дственное (дворя́нское) пра́во; по́довая привиле́гия
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Ahnenrecht, das — Das Ahnenrêcht, des es, plur. inusit. das Recht derer, welche viele Ahnen zählen können, d.i. das Recht, welches die von erweislich altem und unbeflecktem Adel genießen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Ahnen — Ahnen, 1) Voreltern überhaupt, bes. aber 2) adelige Vorfahren. Schon seit dem 14. Jahrhundert war es, um gewisse Vorzüge des Adels, z.B. Zulassung zu Turnieren, Aufnahme in die geistlichen Stifter (als Domherren od. Stiftsfräuleins) u. adelige… … Pierer's Universal-Lexikon